Auftakt der Tarifverhandlungen zur Eingruppierung der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst

Am 20. Januar 2009 hat die dbb tarifunion Tarifverhandlungen zur übergangsweisen Eingruppierung der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst mit dem Bund und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) in Frankfurt am Main aufgenommen.

Innerhalb des Potsdamer Tarifkompromisses vom 31. März 2008 einigten sich dbb tarifunion und die Arbeitgeber von Bund und Kommunen, die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst ohne Präjudizwirkung für die Verhandlung der Entgeltordnung zeitnah übergangsweise neu einzugruppieren, um – wie schriftlich zwischen den Tarifparteien fixiert – „unangemessene und ungewollte Expektanzverluste im Verhältnis zum abgelösten BAT/BAT-O zu vermeiden, die dadurch eintreten können, dass die laufenden Verhandlungen zur Entgeltordnung nicht rechtzeitig zu einem Ergebnis geführt werden können“.

Bei den gestern in Frankfurt am Main geführten Gesprächen ging die dbb tarifunion mit den folgenden Grundsatzforderungen in die Verhandlungen: mindestens Entgeltgruppe 9 für Erzieher, Heilerziehungspfleger sowie Heilerzieher und mindestens Entgeltgruppe 10 für Sozialarbeiter, Sozialpädagogen und Heilpädagogen. Beim Vorliegen von Zusatzmerkmalen oder bei der Ausübung einer Leitungsfunktion sollen die Kolleginnen und Kollegen entsprechend höher eingruppiert sein. Eine Positionierung der Arbeitgeberseite soll in der nächsten Verhandlungsrunde am 30. März 2009 erfolgen.

Die parallel verlaufenden Verhandlungen zu einer neuen Entgeltordnung für den gesamten TVöD-Bereich werden entsprechend am 19. Februar 2009 in Berlin fortgesetzt.