Regelungen zur Anpassung West
1. Profitieren die
Beschäftigten in den neuen Bundesländern von der Neugestaltung? Wenn ja,
wie?
2. Was wird aus der vereinbarten Anpassung Ost an West? Wann
bekommen die Beschäftigten in den neuen Bundesländern 100 Prozent?
1. Profitieren die
Beschäftigten in den neuen Bundesländern von der Neugestaltung? Wenn ja,
wie?
Durch die Straffung,
Vereinfachung und transparentere Gestaltung wird das Tarifrecht für alle
Beschäftigten gerechter und praktikabler. Daneben haben die
Tarifvertragsparteien Regelungen getroffen von der ausschließlich die
Beschäftigten der neuen Bundesländer profitieren. So gilt zukünftig für alle
Beschäftigten des Bundes eine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 39
Stunden. Die Bundesbeschäftigten in den neuen Ländern arbeiten zukünftig
also eine Stunde wöchentlich weniger als bislang. Für die Beschäftigten der
Kommunen (Ost) erfolgt in den nächsten drei Jahren jeweils zum 1. Juli eine
Anpassung an das Tarifniveau West um 1,5 Prozent jährlich. Die Beschäftigten
des Bundes (Ost) erhalten statt der Anpassung jährlich Einmalzahlungen in
Höhe von 300 Euro.
2. Was wird aus der
vereinbarten Anpassung Ost an West? Wann bekommen die Beschäftigten in den
neuen Bundesländern 100 Prozent?
Bereits beim Potsdamer
Abschluss von 2003 haben sich die Tarifvertragsparteien darauf geeinigt,
dass die Anpassung des Bemessungssatzes Ost für alle Arbeiter sowie die
Angestellten der Vergütungsgruppen X bis V b und Kr. I bis Kr. VIII bis zum
31. Dezember 2007 und für die übrigen Angestellten bis zum 31. Dezember 2009
abgeschlossen sein wird. In welchen Schritten diese Anpassung erfolgen soll
wurde damals allerdings nicht endgültig bestimmt. Durch das jetzt
vorliegende Ergebnis konnte für den Bereich der Kommunen (Ost) vereinbart
werden, dass jährlich eine Anpassung um 1,5 Prozent vorgenommen wird. Nach
wie vor wirkt daneben die Einigung des Jahres 2003 fort, dass bis zum 31.
Dezember 2007 beziehungsweise 31. Dezember 2009 die Angleichung Ost an West
für alle Beschäftigten erreicht wird.
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