Neugestaltung des Tarifrechts

 
   

 

   
 

Positionen der dbb tarifunion

Die dbb tarifunion will die Neugestaltung des öffentlichen Tarifrechts. Sie will sie im Konsens der Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Bürger. Aber die dbb tarifunion sieht die gemeinsam zwischen den Tarifpartnern vereinbarte Kostenneutralität als alternativlos an. An diesem Eckpfeiler zu rütteln, hieße die gesamten Verhandlungen zum Einsturz zu bringen.

  • Tarifautonomie erhalten
    Die Gestaltung der Tarifpolitik muss in der Hand der Tarifpartner bleiben. Würde Tarifpolitik allein in den Focus der Haushaltspolitik rücken, würde das tarifautonome Prinzip der Verhandlungen leiden und die Frage der Qualitätsstandards des Öffentlichen Dienstes einseitig hinter kurzfristigen haushalterischen Aspekten zurückbleiben. Es muss alles daran gesetzt werden, die bisherige einheitliche Tarifpartnerschaft mit Bund, Ländern und Gemeinden fortzuführen.
     

  • Flächentarifvertrag fortführen
    Der Flächentarifvertrag sichert bei gleichwertiger Leistung gerechte Bezahlung, betrieblichen Frieden, Planungssicherheit und konkurrenzfreie Infrastruktur. Deshalb ist die Beibehaltung des Flächentarifvertrages bei Anerkennung von Anpassung und Modernisierung oberstes tarifpolitisches Ziel. Die Vereinbarung von spartenspezifischen Regelungen und zeitlich befristeten Sonderlösungen steht diesem Prinzip nicht entgegen.

    Ferner widerspricht eine Konkurrenzsituation zwischen den öffentlichen Arbeitgebern bei Preisgabe des Flächentarifvertrags der Idee einer gleichwertigen Grundversorgung der Bürger im ganzen Lande. Gleiche Bezahlungsbedingungen sind im Übrigen unverzichtbare Voraussetzungen für die Gewinnung qualifizierter Mitarbeiter in allen Bereichen.
     

  • Tarifrecht vereinfachen
    Die dbb tarifunion bekennt sich zu den Zielen „Straffung, Vereinfachung und Transparenz“ des öffentlichen Tarifrechts, wie sie in der „Potsdamer Prozessvereinbarung“ mit den Arbeitgebern abgesprochen worden sind. Die mittlerweile erreichte Komplexität des Tarifrechts macht eine solche Anpassung notwendig. Allerdings ist Verschlankung kein Selbstzweck. Unter dem Etikett der Vereinfachung und Verschlankung darf es nicht zum Abbau von tariflichen Rechten kommen.
     

  • Einkommen leistungsgerecht ausgestalten
    Die dbb tarifunion bekennt sich zu einer für alle Bereiche des Öffentlichen Dienstes einheitlichen und transparenten Bezahlungsstruktur, die die monatlichen Entgelte der Angestellten und Arbeiter in West und Ost und bei Bund, Ländern und Gemeinden in einer Tabelle zusammenfasst.

    Eine Neugestaltung des Tarifrechts muss die Eingruppierungsvorschriften sowie die Entgeltstruktur einbeziehen. Die Vielzahl von Eingruppierungstarifverträgen ist zu vereinheitlichen. Die Eingruppierungstarifverträge sind so zu flexibilisieren, dass sie künftig an neue Arbeitsinhalte und -abläufe angepasst werden können. Um den Öffentlichen Dienst konkurrenzfähig zur Privatwirtschaft zu halten, will die dbb tarifunion leistungsorientierte Bezahlungselemente einführen, z. B. Leistungszulagen und Leistungsprämien. Diese sind „on top“ zu gewähren. Eine veränderte Tabellenstruktur durch eine Modifikation des Lebensaltersprinzips erhöht die Attraktivität des Öffentlichen Dienstes insbesondere für jüngere Menschen. Die Einkommen müssen die Qualifikation und tatsächlichen Leistungen widerspiegeln.
     

  • Arbeitszeit flexibel gestalten
    Die Arbeitszeit ist flexibel zu gestalten. Dabei sind beschäftigungspolitische Gründe, die Belange des Betriebs, die Vereinbarkeit von Familie und Berufsleben, die Arbeitszeitsouveränität und die selbstbestimmte Disponierung der Arbeitszeit zu berücksichtigen. Die Einrichtung von Jahres- und Lebensarbeitszeitkonten muss bei der Neugestaltung des öffentlichen Tarifrechts Berücksichtigung finden.
     

  • Qualifizierung ausbauen
    Die Zukunft des Öffentlichen Dienstes hängt von der Qualität seiner Mitarbeiter ab. Die Qualität der Mitarbeiter hängt einerseits vom Grad ihrer Ausbildung, andererseits aber auch von der permanenten Fortbildung ab. Deshalb ist für alle Beschäftigten das Recht auf Qualifizierung festzuschreiben.  
     

  • Bestehende Rechte schützen
    Bei der Neugestaltung des öffentlichen Tarifrechts müssen die Ansprüche und erworbenen Rechte der vorhandenen Arbeitnehmer geschützt werden.