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Neugestaltung des Tarifrechts
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Positionen der dbb
tarifunion |
Die dbb tarifunion will die Neugestaltung des
öffentlichen Tarifrechts. Sie will sie im Konsens der Arbeitnehmer,
Arbeitgeber und Bürger. Aber die dbb tarifunion sieht die gemeinsam
zwischen den Tarifpartnern vereinbarte Kostenneutralität als alternativlos
an. An diesem Eckpfeiler zu rütteln, hieße die gesamten Verhandlungen zum
Einsturz zu bringen.
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Tarifautonomie erhalten
Die
Gestaltung der Tarifpolitik muss in der Hand der Tarifpartner bleiben.
Würde Tarifpolitik allein in den Focus der Haushaltspolitik rücken, würde
das tarifautonome Prinzip der Verhandlungen leiden und die Frage der
Qualitätsstandards des Öffentlichen Dienstes einseitig hinter
kurzfristigen haushalterischen Aspekten zurückbleiben. Es muss alles daran
gesetzt werden, die bisherige einheitliche Tarifpartnerschaft mit Bund,
Ländern und Gemeinden fortzuführen.
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Flächentarifvertrag
fortführen
Der
Flächentarifvertrag sichert bei gleichwertiger Leistung gerechte
Bezahlung, betrieblichen Frieden, Planungssicherheit und konkurrenzfreie
Infrastruktur. Deshalb ist die Beibehaltung des Flächentarifvertrages bei
Anerkennung von Anpassung und Modernisierung oberstes tarifpolitisches
Ziel. Die Vereinbarung von spartenspezifischen Regelungen und zeitlich
befristeten Sonderlösungen steht diesem Prinzip nicht entgegen.
Ferner widerspricht eine Konkurrenzsituation zwischen den öffentlichen
Arbeitgebern bei Preisgabe des Flächentarifvertrags der Idee einer
gleichwertigen Grundversorgung der Bürger im ganzen Lande. Gleiche
Bezahlungsbedingungen sind im Übrigen unverzichtbare Voraussetzungen für
die Gewinnung qualifizierter Mitarbeiter in allen Bereichen.
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Tarifrecht vereinfachen
Die dbb
tarifunion bekennt sich zu den Zielen „Straffung, Vereinfachung und
Transparenz“ des öffentlichen Tarifrechts, wie sie in der „Potsdamer
Prozessvereinbarung“ mit den Arbeitgebern abgesprochen worden sind. Die
mittlerweile erreichte Komplexität des Tarifrechts macht eine solche
Anpassung notwendig. Allerdings ist Verschlankung kein Selbstzweck. Unter
dem Etikett der Vereinfachung und Verschlankung darf es nicht zum Abbau
von tariflichen Rechten kommen.
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Einkommen leistungsgerecht
ausgestalten
Die dbb
tarifunion bekennt sich zu einer für alle Bereiche des Öffentlichen
Dienstes einheitlichen und transparenten Bezahlungsstruktur, die die
monatlichen Entgelte der Angestellten und Arbeiter in West und Ost und bei
Bund, Ländern und Gemeinden in einer Tabelle zusammenfasst.
Eine Neugestaltung des Tarifrechts muss die Eingruppierungsvorschriften
sowie die Entgeltstruktur einbeziehen. Die Vielzahl von
Eingruppierungstarifverträgen ist zu vereinheitlichen. Die
Eingruppierungstarifverträge sind so zu flexibilisieren, dass sie künftig
an neue Arbeitsinhalte und -abläufe angepasst werden können. Um den
Öffentlichen Dienst konkurrenzfähig zur Privatwirtschaft zu halten, will
die dbb tarifunion leistungsorientierte Bezahlungselemente einführen, z.
B. Leistungszulagen und Leistungsprämien. Diese sind „on top“ zu gewähren.
Eine veränderte Tabellenstruktur durch eine Modifikation des
Lebensaltersprinzips erhöht die Attraktivität des Öffentlichen Dienstes
insbesondere für jüngere Menschen. Die Einkommen müssen die Qualifikation
und tatsächlichen Leistungen widerspiegeln.
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Arbeitszeit flexibel
gestalten
Die
Arbeitszeit ist flexibel zu gestalten. Dabei sind beschäftigungspolitische
Gründe, die Belange des Betriebs, die Vereinbarkeit von Familie und
Berufsleben, die Arbeitszeitsouveränität und die selbstbestimmte
Disponierung der Arbeitszeit zu berücksichtigen. Die Einrichtung von
Jahres- und Lebensarbeitszeitkonten muss bei der Neugestaltung des
öffentlichen Tarifrechts Berücksichtigung finden.
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Qualifizierung ausbauen
Die
Zukunft des Öffentlichen Dienstes hängt von der Qualität seiner
Mitarbeiter ab. Die Qualität der Mitarbeiter hängt einerseits vom Grad
ihrer Ausbildung, andererseits aber auch von der permanenten Fortbildung
ab. Deshalb ist für alle Beschäftigten das Recht auf Qualifizierung
festzuschreiben.
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Bestehende Rechte
schützen
Bei der
Neugestaltung des öffentlichen Tarifrechts müssen die Ansprüche und
erworbenen Rechte der vorhandenen Arbeitnehmer geschützt werden.
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